„Insider“ zählt zu meinen Lieblingsfilmen, hat jedoch mit Aktienhandel nichts zu tun. Dieser Artikel behandelt den Insiderhandel mit Wertpapieren.
Ich selbst bin im Insiderverzeichnis meines börsennotierten Arbeitgebers gelistet, da ich über Informationen verfüge, deren Bekanntwerden den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnte. Informationsveranstaltungen zum Insiderhandel sowie ein Gespräch mit einem ehemaligen Richter brachten mich zu dem Entschluss, niemals Aktien meines Arbeitgebers zu handeln und das Unternehmen hier im Blog niemals zu erwähnen.
Was habe ich aus den Gesprächen mitgenommen?
Mit Insiderhandel ist nicht zu spaßen. Eine fünfjährige Freiheitsstrafe kann die Folge sein. Mancher Richter würde ich euch kein Wort glauben, da Beschuldigte alles sagen würden, um einer Bestrafung zu entgehen oder sie abzumildern. Ein Richter würde euer Handeln und euer Führungszeugnis sehr genau unter die Lupe nehmen und dann entscheiden, ob der Zeitpunkt gekommen ist, an dem ihr einen kräftigen Schuss vor den Bug benötigt.

