Insider

„Insider“ zählt zu meinen Lieblingsfilmen, hat jedoch mit Aktienhandel nichts zu tun. Dieser Artikel behandelt den Insiderhandel mit Wertpapieren.

Ich selbst bin im Insiderverzeichnis meines börsennotierten Arbeitgebers gelistet, da ich über Informationen verfüge, deren Bekanntwerden den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnte. Informationsveranstaltungen zum Insiderhandel sowie ein Gespräch mit einem ehemaligen Richter brachten mich zu dem Entschluss, niemals Aktien meines Arbeitgebers zu handeln und das Unternehmen hier im Blog niemals zu erwähnen.

Was habe ich aus den Gesprächen mitgenommen?

Mit Insiderhandel ist nicht zu spaßen. Eine fünfjährige Freiheitsstrafe kann die Folge sein. Mancher Richter würde ich euch kein Wort glauben, da Beschuldigte alles sagen würden, um einer Bestrafung zu entgehen oder sie abzumildern. Ein Richter würde euer Handeln und euer Führungszeugnis sehr genau unter die Lupe nehmen und dann entscheiden, ob der Zeitpunkt gekommen ist, an dem ihr einen kräftigen Schuss vor den Bug benötigt.

Von 4 Dingen muss ein Richter überzeugt sein, damit es zu einer Bestrafung kommt.

1.) Der Beschuldigte hat Aktien gehandelt oder andere Personen dazu verleitet.

2.) Der Beschuldigte verfügte über Insiderinformationen.

3.) Diese Informationen waren dazu geeignet, den Kurs erheblich zu beeinflussen.

4.) Der Beschuldigte hätte ohne diese Informationen anders gehandelt.

Was passiert, wenn der Aktienkurs eines deutschen Unternehmens stark ansteigt oder fällt?

Die BaFin wird das aktuelle Insiderverzeichnis beim Unternehmen anfordern. Dort steht, wer in welchem Zeitraum Zugang zu Insiderinformationen hatte. Diese Namen werden mit den Transaktionen abgeglichen. Besteht ein hinreichender Verdacht auf Insiderhandel, wird eine persönliche Stellungnahme des Unternehmens angefordert. Das Ganze kann nun seinen Lauf nehmen.

gekko

Selbstverständlich hängt das Strafmaß auch vom Handelsvolumen ab. Und unter meinen Bloglesern ist sicher keiner, der Millionenbeträge handelt. Doch die meisten von euch werden sich vielleicht noch an den Fall der Lidl-Kassiererin erinnern, die ihren Job verlor, weil sie Geld oder Waren (bin mir nicht sicher) im Wert von ca. 20 Cent gestohlen hatte.

Solltet ihr Insiderinformationen über ein börsennotiertes Unternehmen besitzen, rate ich euch, euch genau über die möglichen Folgen zu informieren, bevor ihr etwas Dummes unternehmt. Falls ihr dennoch handelt, schreibt euch zumindest genau auf, wann ihr aus welchen Gründen gehandelt habt und welche Informationen ihr zu diesem Zeitpunkt hattet.

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