Steuer-Freibetrag ausschöpfen!

Die ersten 801 Euro (1.602 Euro bei Paaren) der in Deutschland im Jahr erzielten Kapitalerträge sind steuerfrei. Dies ist ein Geschenk von Vater Staat und Geschenke sollte man annehmen.

Wer seinen Freibetrag noch nicht voll ausgeschöpft hat und wer gleichzeitig ein paar Gewinner-Aktien im Depot hat, für den kann es sich lohnen, sich bis Jahresende von einigen Aktien zu trennen – selbst wenn man diese zu Jahresbeginn wieder zurückkauft.

Ich werde morgen oder übermorgen ein paar Dutzend Patrizia-Aktien verkaufen, denn so kann ich

  • steuerfreie Gewinne realisieren,
  • mich von Aktien der Position trennen, von der ich in den kommenden Jahren am wenigsten erwarte und bei der mir die aktuelle Depot-Gewichtung von 17% zu hoch ist,
  • meine recht hohe Aktienquote senken bzw. Cash besorgen, um Aktien zu kaufen, von denen ich überzeugter bin.

Zusätzlich solltet ihr in den kommenden Tagen überprüfen, ob ihr eure Freistellungsaufträge für 2015 optimal erteilt habt. Diese könnt ihr immer noch anpassen. Ich habe Girokonto, Tagesgeldkonto und Depotkonto bei 3 verschiedenen Banken und muss immer versuchen, den Freibetrag bestmöglich aufzuteilen.

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3 Gedanken zu „Steuer-Freibetrag ausschöpfen!

  1. Hi Stephan,
    dazu eine Frage und ein Tipp:

    Frage, die mir gerade durch den Kopf geht, vielleicht weisst Du es ja: Muss das Depot auf das Ehepaar ausgestellt sein oder kann ich den Betrag meiner Frau (nach Absprache natürlich) einfach bei mir aufschlagen, wenn das Depot auf meinen Nämen läugt?

    Tipp: Aktiengewinne (nicht: Dividendengewinne) kann man auch durch Aktienverluste ausgleichen. Also kannst Du auch Aktien, die im Minus stehen (und an die Du immer noch glaubst) verkaufen und zurückkaufen, den Verlust realisieren und dadurch einen anderen Kursgewinn ausgleichen, denn Du woanders hattest. Habe ich bereits ausprobiert, kannst Du hier nachlesen: http://nsefb.blogspot.com/2015/12/verluste-realisieren-und-dadurch.html

    Grüße,
    Oz

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    • Hi Oz,

      ich erteile/ändere meine Freistellungsaufträge immer online. Bei mir fand bisher immer eine Einzelveranlagung statt.

      Habe gerade testweise auf den Button „Freistellungsauftrag Zusammenveranlagung“ geklickt. Nun lese ich:

      „Sie haben derzeit einen Freistellungsauftrag bei uns hinterlegt. Als Veranlagungsart haben Sie Einzelveranlagung gewählt. Wenn Sie den Betrag oder die Laufzeit dieses Freistellungsauftrags ändern möchten wählen Sie bitte in der Übersichtsmaske den Button „Freistellungsauftrag Einzelveranlagung“. Eine Änderung der steuerlichen Veranlagungsart von Einzelveranlagung in gemeinschaftliche Veranlagung ist online leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie das Formular
      „Änderung der Veranlagungsart Einzelveranlagung“ (PDF)
      und senden Sie es uns auf dem Postweg zu.“

      Das Formular müssen beide Ehepartner unterschreiben. Weiterhin gibt es dort die Möglichkeit, die Kundennummer des Ehepartners anzugeben, „FALLS der Ehepartner auch Kunde der Bank ist“. Das sollte deine Frage beantworten, denn ich höre da raus, dass Zusammenveranlagung möglich ist, selbst wenn nur ein Ehepartner Kunde bei dieser Bank ist. Frag aber am besten bei deiner Bank nach.

      Zu der anderen Sache: Danke für den guten Tipp, doch ich bin in der glücklichen Lage, dass keine meiner 13 offenen Positionen (13 Käufe verteilt über 8 Unternehmen) im Minus notiert. Die Betonung liegt auf GLÜCK.

      Gruß, Stefan

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    • Hi Oz,
      wie ihr den Freibetrag verteilt ist völlig wurscht. Meine Frau und ich haben auch getrennte Depots, getrennte Konten und getrennte Anlagen (wenn auch teilweise bei den gleichen Geldinstituten). Wir erteilen alle Freistellungsaufträge gemeinsam.
      Gemeinsam habt ihr also einen Freibetrag von 1602 Euro. Ob der nur durch Dein Depot alleine oder gleichermaßen durch beide Personen aufgebraucht braucht, ist egal. Ihr solltet nur nicht mehr als 1602 Euro freistellen.
      Gruß
      Dummerchen

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